Finanzierung
Öffentliche Fördermittel
Konditionen
Zur Finanzierung Ihrer Photovoltaikanlage besteht die Möglichkeit, zu günstigen Konditionen einen Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) aus dem "Programm Erneuerbare Energien" zu erhalten.
Hierbei gelten z.Zt. folgende Konditionen:
- Antragstellung muß vor Beginn der Maßnahme (Abschluß Kaufvertrag / Werkvertrag) erfolgen.
- 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten
- Finanzierung der Umsatzsteuer ist nicht möglich (muß also als Eigenkapital oder Zusatzdarlehen durch die Hausbank finanziert werden).
- Laufzeit 5, 10 oder 20 Jahre.
- Zinsbindungsfrist 10 Jahre.
- Zinssatz wird nach Bonitätsprüfung durch die Hausbank risikogerecht festgelegt.
- 1-3 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich, danach vierteljährliche Raten.
- 96% Auszahlung (4% Disagio)
Die Besicherung erfolgt bankenüblich über die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch.
Erforderliche Unterlagen
Die folgenden Unterlagen werden grundsätzlich benötigt:
- Detailliertes Angebot / Kaufvertrag der Photovoltaikanlage inkl. der Garantiebestimmungen des Herstellers.
- Der letzte Einkommensteuerbescheid bzw. der letzte Jahresabschluss.
- Ein aktueller und vollständiger Grundbuchauszug für den Anlagenstandort.
- Eine Flurkarte mit Einzeichnung der Photovoltaikanlage / Fotos vom Anlagenstandort.
- Einspeisezusage und -vertrag des örtlichen Energieversorgungsunternehmens.
- Maschinenversicherung / Elektronikversicherung.
Wenn Eigentümer und Betreiber personenverschieden sind, werden zusätzlich benötigt:
- Ein Nutzungsvertrag zwischen Betreiber und Grundstückseigentümer.
- Ein Recht der Bank, im Verwertungsfall in den Vertrag einzusteigen.
- Eine Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit an erster Stelle.
- Eine Verzichtserklärung des Grundstückseigentümers auf das Vermieterpfandrecht.


